Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TH-REX GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Warengeschäfte, Werkverträge und Dienstleistungen, bei denen TH-REX Leistungsträger ist und gelten auch für zukünftige Geschäfte, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Vereinbarung fremder Geschäftsbedingungen wird von TH-REX abgelehnt und ausgeschlossen.
2. Rechtsgeschäftsabschluss
Ein Rechtsgeschäft wird erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von TH-REX rechtwirksam. Mündliche Nebenabreden sind, sofern sie nicht von TH-REX schriftlich bestätigt werden, rechtsunwirksam.
Angaben in Katalogen, Prospekten, Webseiten etc. der TH-REX sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Kunden zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht („Bestellung“), widrigenfalls der Vertrag mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt.
3. Lieferzeit
Zugesagte Lieferfristen sind ca.-Fristen und demnach unverbindlich. Wird die zugesagte Lieferfrist um mehr als 1 Woche überschritten, so ist der Kunde zum Vertragsrücktritt erst nach Setzung einer weiteren angemessenen Nachfrist unter gleichzeitiger Rücktrittserklärung für den Fall des fruchtlosen Verstreichens der Nachfrist berechtigt. Von TH-REX nicht zu vertretende Umstände wie höhere Gewalt, Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung, unverschuldete Betriebsstörungen, Streiks oder ähnliche Ereignisse gelten nicht als Lieferverzug von TH-REX. Zugesagte Lieferfristen verlängern sich automatisch um die Dauer derartiger Ereignisse. Kommt es jedoch zu durch derartige Umstände zum Überschreiten einer zugesagten Lieferfrist von mehr als 2 Wochen, so ist der Kunde wiederum unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Vertragsrücktritt berechtigt. In keinem Fall des Lieferverzuges ist TH-REX verpflichtet, dem Kunden Schadenersatz für den Lieferverzug zu leisten.
4. Preise
Von TH-REX zugesagte Preise sind Tagespreise. Kommt es zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung zu Lohn-, Material- oder Frachtkostenerhöhungen, ist TH-REX nicht berechtigt, die dadurch sich ergebende Preiserhöhung in Rechnung zu stellen. Sämtliche Preise verstehen sich frei Haus, unabgeladen bei Zustellung in Österreich und sofern ein Antransport im LKW zu allgemein strassenverkehrsüblichen Bedingungen möglich ist. Liegt der Nettobestell- bzw. Lieferwert unter EUR 150,00, so ist die TH-REX berechtigt, einen angemessenen Versandkostenbeitrag in Rechnung zu stellen.
5. Stornomöglichkeit
Der Kunde ist nur bei Lagerware zur Vertragsstornierung berechtigt, in welchem Fall TH-REX eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des vom Storno betroffenen Auftragswertes, mindestens aber EUR 20,00 in Rechnung stellt.
6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen von TH-REX stehen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst durch vollständige Zahlung auf den Kunden über. Wird der Liefergegenstand vom Kunden weiterverarbeitet, so entsteht am Endprodukt anteiliges Miteigentum von TH-REX im Verhältnis zwischen dem Wert des Liefergegenstandes und dem Wert des Gesamtproduktes. Der Kunde ist verpflichtet, das Eigentum von TH-REX zu wahren und im Falle der Weiterveräusserung den Endkunden auf das Vorbehaltseigentum von TH-REX hinzuweisen, wie der Kunde auch verpflichtet ist, im Falle einer Pfändung von im Vorbehaltseigentum von TH-REX stehender Ware diese zu informieren.
7. Zahlung, Zahlungsverzug
Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarung sind Zahlungen generell prompt ohne Skonto zu leisten. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist TH-REX zur Verrechnung von Verzugszinsen von 5 % über dem Basiszinssatz zuzüglich Mahnspesen und Inkassospesen berechtigt. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche von TH-REX bleibt vorbehalten.
8. Gewährleistungsansprüche
Es gelten generell die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, dies mit der Massgabe, dass allfällige Mängel bei sonstigem Verlust jedweden Anspruches unverzüglich, spätestens aber binnen acht Tagen nach Ablieferung schriftlich zu rügen sind. Wird Ware in Transportverpackungen geliefert, ist der Kunde verpflichtet, die Transportverpackung sofort zu entfernen und die Ware auf allfällige Mängel wie auch Transportschäden zu untersuchen. Allfällige offenkundige Mängel und Transportschäden sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche auf den Lieferpapieren (Lieferschein, Frachtpapiere, etc.) zu vermerken. Die in TH-REX-Prospekten angegebenen Modelldarstellungen, Abmessungen und Gewichte, sind unverbindlich und unterliegen produktions- und modellabhängigen Abänderungen. Derartige Abänderungen stellen keinen Mangel dar. Schadenersatzansprüche gegen TH-REX aus dem Titel der Mangelhaftigkeit eines Produktes, welcher Art auch immer, insbesondere in Bezug auf den Mangel selbst, wie Mangelfolgeschäden aller Art sowie eine Ausdehnung der Gewährleistungsbedingungen nach § 933b ABGB über die Garantiebedingungen hinaus sind ausgeschlossen.
9. TH-REX – Garantie
Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewährt TH-REX eine Garantie für drei Jahre auf ihre Produkte (d.h. in Summe maximal drei Jahre), dies bezogen auf ordnungsgemässe Funktion und zugesagte Heizleistung. Voraussetzung für die Garantie ist eine fachgerechte Inbetriebnahme durch TH-REX oder autorisierten Installateur. Diese Garantie gilt ab dem Tag der Erstinbetriebnahme, spätestens aber 3 Monate nach Ablieferung, unter der Voraussetzug der vollständigen Zahlungen seitens des Kunden innerhalb der vereinbarten Leistungsfrist und unter der Voraussetzung der fachgerechten Installation durch ein hierfür konzessioniertes Unternehmen und Einsatz unter den spezifizierten Rahmenbedingungen
(Umgebungsbedingungen, etc.). Die Garantie erlischt, sofern die von TH-REX vorgeschriebenen Wartungsarbeiten nicht, nicht fristgerecht oder von keinem hierfür von TH-REX autorisierten Unternehmen durchgeführt werden und vom Kunden die von TH-REX vorgeschriebenen Reinigungsintervalle nicht eingehalten werden. Die Beweislast für die ordnungsgemässe und fristgerechte Durchüfhrung von Wartungs- und Reinigungsarbeiten trifft denjenigen, der die Garantie gegenüber TH-REX in Anspruch nehmen will. Die Garantie erlischt ebenso, wenn kein von TH-REX autorisiertes Zubehör zum Einsatz kommt oder von einem von TH-REX nicht autorisierten Unternehmen in den Liefergegenstand eingegriffen wird und an diesem Veränderungen durchgeführt werden. Die Garantieleistung von TH-REX umfasst Arbeitszeit und Material. Leistungsort für die Garantieleistung ist der Unternehmensstandort der TH-REX. Erweist sich nach Ansicht von TH-REX die Erbringung einer Garantieleistung am Standort des Gerätes als sinnvoll, so wird die Garantieleistung von TH-REX dort erbracht, die Fahrt- und Aufenthaltskosten ausserhalb von Österreich gehen zu Lasten des Kunden. Wird die Garantieleistung am Unternehmensstandort der TH-REX erbracht, so ist An- und Abtransport vom Kunden durchzuführen oder zu bezahlen. Die TH-REX-Garantie gilt nicht für alle Verschleißteile, das sind insbesondere Filter, Kohlebürsten von Motoren und Sole. Die von TH-REX zugesagte Garantie gewährt nur Anspruch auf Reparatur oder Austausch, jedoch keine darüber hinausgehenden Ansprüche wie Schadenersatzansprüche aller Art, welche ausgeschlossen sind.
10. Produktsicherheit
TH-REX-Produkte bieten nur jene Sicherheit, die sich auf Grund von Zulassungsvorschriften und bei der Betriebsanleitung entsprechenden Verwendung im Rahmen der von TH-REX definierten Einsatzbedingungen (bestimmungsgemäße Sole, Einhaltung der bestimmungsgemäßen Umgebungsparameter) und unter der Voraussetzung der regelmäßigen fachgerechten Wartung und Reinigung erwartet werden kann. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes gelten nur für Endverbraucher.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Warenlieferung ist bei Abholung das TH-REX-Lager, bei Zustellungen der Zielort der Lieferung, wobei die Abladung jedenfalls dem Kunden obliegt. Erfüllungsort für Kundenzahlungen ist der Ort der Rechnungsausstellung.
12. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus Lieferungen und Leistungen durch TH-REX ist das sachlich zuständige Gericht am Gerichtsort Feldbach.
Stand: 30.07.2019, Änderungen vorbehalten